Ja, aber zunächst ist es wichtig zu wissen, dass sich mit dem Inkrafttreten der GDPR im Jahr 2018 nichts an der Gesetzgebung bezüglich Direktmarketing-E-Mail-Marketing geändert hat. Es gibt jedoch eine Menge Änderungen in Bezug auf die Bearbeitung und Aktualisierung von Daten. In dieser Hinsicht sind alle unsere Datenquellen GDPR-konform.
BoldData verwendet legitime Interessen als rechtliche Grundlage für unsere Datenverarbeitung. Wir sichern dies immer durch eine Abwägebewertung, die unser Interesse an der Verarbeitung der Daten gegen das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre prüft und abwägt. Im Allgemeinen besteht die Abwägungsprüfung aus folgenden Elementen:
● Eine Beschreibung des berechtigten Interesses von BoldData und eine Bewertung, ob die Datenverarbeitung für den von uns verfolgten Zweck notwendig und verhältnismäßig ist.
● Die Auswirkungen auf die Einzelpersonen und ob sie angemessen erwarten können, was mit ihren Daten geschehen wird, sowie die Frage, wie sensibel Daten sind, wie viele Daten verwendet werden und wie sie verarbeitet werden;
● Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, die wir getroffen haben und die Auswirkungen auf den Einzelnen begrenzen könnten, wie z.B. Datenminimierung, Technologien zur Verbesserung des Datenschutzes, erhöhte Transparenz, das Recht auf Opt-out und die Übertragbarkeit von Daten.
Die Aufzeichnung der Abwägungsbewertung wird gespeichert, so dass wir die von uns angestellten Überlegungen nachweisen können. Bei der Durchführung der Abwägungsbewertung verlangen wir, dass alle Anforderungen an die Rechte des Einzelnen erfüllt werden. Wir ergreifen auch technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten der Einzelpersonen zu sichern.
Für kundenspezifische Beratung oder weitere Informationen über Datenschutzgesetze rufe uns bitte an unter: +49(0)302 1480480 oder sende eine E-Mail an: vertrieb@bolddata.de. Wir sind dafür da, um zu helfen!